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Phlebographie (Venendarstellung mit Kontrastmittel)

Die Kontrastmitteldarstellung der Venen dient wie die Arteriographie der Abbildung von Gefässveränderungen nach Untersuchung der Beschwerden und funktioneller Diagnostik. Auch eine Phlebographie ist nur gerechtfertigt, wenn abzusehen oder zu vermuten ist, dass sich aus ihr eine gravierende Konsequenz für die Behandlung ergibt. Es sind dies entweder venenchirurgische Manahmen oder eingreifende andere Behandlungsformen. Eine Phlebographie lediglich zur Sicherung des klinisch erhobenen Befundes ohne beabsichtigte Konsequenz für die Behandlung entbehrt der Grundlage. Gewisse Ausnahmen gelten aber für gutachterliche Fragestellungen.

Die technische Durchführung einer Kontrastmitteldarstellung der Venen ist wenig aufwendig und weist eine geringe Komplikations- und Nebenwirkungsrate auf. Anatomische und funktionelle Besonderheiten des Venensystems führen bei der Phlebographie zu Problemen, die im arteriellen Schenkel des Gefässsystem keine Rolle spielen. Diese zeigen sich besonders deutlich bei der Venendarstellung des Beines.

 

 

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Stand: 22. Juli 2000