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Doppler-Druckmessung -
Wie geht das ?
Nach Anlegen der Blutdruckmeßmanschette eines handelsüblichen Blutdruckmeßgerätes am
Oberarm wird mit der Doppler-Sonde die Armarterie (A. brachialis) in der Ellenbeuge
geortet. Der Manschettendruck wird dann, wie üblich, langsam vermindert. Wenn die erste
Blutströmung wieder registriert werden kann, entspricht der Manschettendruck dem
Blutdruck in der Arterie. Um klinisch stumme Verschlüsse oder Einengungen der
Schultergürtelarterien, die eine Erniedrigung des Armarteriendruckes verursachen können,
nicht zu übersehen, erfolgt das gleiche Vorgehen am anderen Arm. Der systolische
Blutdruck über den Armarterien gilt als Referenzwert und wird als Systemdruck bezeichnet.
Kann bei mehreren Messungen ein gleichbleibender Druckunterschied zwischen beiden
Armarterien von mehr als 20- 30 mmHg festgestellt werden, so muß oberhalb der Meßstelle
mit den erniedrigten Werten eine Einengung bzw. ein Verschluß der Schultergürtelarterien
angenommen werden. Als Systemdruck wird dann der höhere Armarteriendruck bezeichnet.
Nach einer Ruhephase von mindestens 15 Minuten und Anlegen der Blutdruckmanschette kurz
oberhalb der gewünschten Meßstelle (bei den Handarterien am Fingergrundgelenk, bei
Fußarterien oberhalb der Knöchelregion im Unterschenkelbereich) erfolgt in gleicher
Weise eine weitere Druckmessung. Für Screening-Verfahren gilt als Referenzarterie an der
unteren Extremität die A. tibialis posterior in Höhe des Innenknöchels, da die A.
dorsalis pedis durch physiologische Verlaufsvarianten in etwa 25% der Fälle nicht an
gewohnter Stelle palpiert und natürlich auch nicht geortet werden kann. Wird über der
untersuchten Gliedmaßenarterie eine Blutdruckerniedrigung gegenüber dem Armblutdruck von
mehr als 10 % festgestellt, so spricht dies an der unteren Extremität für einen oberhalb
der Meßstelle gelegenen Gefäßverschluß.
An den Armen weisen arterielle Druckerniedrigungen um mehr als 20% auf das Vorliegen eines
Verschlusses hin, falls keine Zeichen einer Gefäßspastik (Vasospastik, kühle Akren,
Raynaud-Syndrom) bestehen. Ist die Arterie an der gewohnten Stelle nicht zu orten, so muß
neben einer ausgesprochen seltenen Lage (Ausnahme: A. dorsalis pedis) ein Verschluß am
Ort der Meßstelle angenommen werden. Auch die Höhe der gemessenen systolischen
Druckwerte besitzt eine gewisse prognostische Aussagekraft. Bei gut kompensierten
Verschlußkrankheiten liegen die Blutdruckwerte über 80 mmHg. Sind trotzdem sehr kurze
Gehstrecken aus der Anamnese zu erheben, so muß eine Begleitkrankheit, die zusätzlich
die schmerzfreie Gehstrecke hervorruft, überdacht werden. Blutdruckwerte von weniger als
60 mm Hg zeigen eine Amputationsgefahr für die Extremität an. Findet sich keine
wesentliche Abweichung vom Armblutdruck und es besteht aber dennoch der Hinweis für eine
arterielle Verschlußkrankheit auf Grund des klinischen Befundes, dann ist mit der
Doppler-Druckmessung nach Belastung (Zehenstände oder Gehen bis zum Wadenschmerz) eine
weitere Unterscheidung möglich.
Liegen Verschlüsse an den Arterien vor, kann in der Phase nach Belastung eine
Verminderung des Blutdrucks über mehrere Minuten gemessen werden. Der Druckabfall nach
körperlicher Belastung ist auch der Grund, weshalb bei der normalen Druckmessung eine
Ruhephase vorgeschaltet werden sollte, um falsch niedrige Drücke zu vermeiden. Bei
Patienten mit starren Gefäßwänden (Mönckebergscher Mediasklerose) kann mit der
Blutdruckmanschette keine Kompression der Arterien im Bereich des Unterschenkels erfolgen.
Die Blutdruckwerte liegen also über 250- 300 mmHg. |